Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fischer Sicherheitstechnik

§1 Grundsatz
Für die gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss zwischen Kunden und Firma Fischer Sicherheitstechnik gelten stets diese AGB in ihrern zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Fassung.

 

§2 Vertragsabschluss/ Auftragserteilung
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die Firma Fischer Sicherheitstechnik zustande. Über den Vertragsabschluß wird der Kunde eine Bestätigung auf elektronischem oder anderem Wege erhalten. Erst mit dem Zugang einer Vertragsbestätigung nimmt die Fischer Sicherheitstechnik das Angebot an.

 

§3 Lieferung und Montage
Abbildungen, Maße, Gewichtsangaben und technische Daten sind circa- Werte und entsprechen dem Stand der Technik. Für die Richtigkeit der vom Besteller zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Maße, Schließpläne und ähnliches ist der Besteller selbst verantwortlich. Für Schäden, die auf unrichtige Angaben des Bestellers beruhen, sind wir nicht verantwortlich.

 

§4 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung fällig. Für spätere Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzinsung von 5 % Punkte über dem Basissatz geltend gemacht

 

§5 Versand und Eigentumsvorbehalt
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Eine Transportversicherung wird auf Wunsch und auf kosten des Bestellers abgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Wird die Ware auf Kundenwunsch versand, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

 

§6 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den Maßgaben der gesetzlichen Vorschriften. Ist die gelieferte Sache Mangelhaft, kann der Besteller bei vorlegen der gesetzlichen Voraussetzung Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

 

§7 Warenrückgabe
Eigens für den Kunden angefertigte Waren, insbesondere angefertigte Zylinder und Schlüssel, können nicht zurückgenommen werden.

 

§8 Schlüsselanfertigung
Jegliche Ansprüche aufgrund eines nicht funktionierenden angefertigten Schlüssels sind ausgeschlossen, soweit nicht der Original-Schlüssel als Muster vorgelegt wurde. Eine Garantie für die Funktionalität der erstellten Schlüssel kann nur erfolgen, soweit die Zylinder vor Erstellung zur Verfügung standen.

 

§9 Türöffnungen
Für fahrlässig verursachte Begleitschäden im Rahmen einer fachgerechten ausgeführten Türöffnung übernehmen wir keine Haftung. Weiterhin übernehmen wir nur für vorsätzlich verursachte Schäden die Haftung, dieses gilt nicht für Schäden am Leben, Gesundheit oder Vermögen.

 

§10 Beratung über kriminalpolizeiliche empfohlene Sicherungsmaßnahmen
Wir beraten stets über die von der Kriminalpolizei empfohlenen Sicherungsmaßnahmen, wie folgt:
Für Fenster, Dachfenster und Balkontüren: Pro lfm 1 Zusatzschloss und eine Bandsicherung 
Für Haus- und Kellertüren an der Schlossseite:
1 Zusatzschloss / Querriegel / Mehrfachverrieglung / Schwenkriegelschloss / stabiles Schließblech / Schutzbeschlag.
Der Zylinder darf nicht mehr als 3mm überstehen. 
Für Haus- und Kellertüren an der Bandseite:
stabile Bänder / Bandsicherung 
Für Garagentore:
elektrische Antriebe oder Stangenverschluss

 

§11 Sicherheitsberatung und Anbringung von Sicherungsmaßnahmen
Einer Anbringung von Sicherungsmaßnahmen an Fenster und Türen geht eine Beratung über den Umfang der notwendigen Maßnahmen voraus. Die von uns angebrachten Maßnahmen erfolgen auf ausdrücklichem Wunsch des Bestellers, auch wenn sie nicht dem von der Kriminalpolizei empfohlenen Umfang entsprechen. Eine Haftung für Schäden, welche durch nicht ausreichende Sicherung entstehen, wird nicht übernommen. Für Folgeschäden, welche trotz zweckerreichte Sicherungsmaßnahmen eingetreten sind, übernehmen wir keine Haftung.

 

§12 Nachbestellungen Schlüssel/ Zylinder

Nach ablauf der Herstellergarantie, kann nicht garantiert werden das die Nachbestellten Schlüssel/Zylinder in die vorhandenen Schlüssel /Zylinder schließen und die vorhandenen Schlüssel in die gelieferten Zylinder schließen.

 

§13 Ausschluss des UN Kaufrechts
Das UN- Kaufrecht findet keine Anwendung.

§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, welche den hierbei beabsichtigten Zweck soweit wie möglich erreicht. 

 

 

 

Stand: Januar 2020